Die wichtigsten Antworten im Buttersäure-Notfall

Die „Buttersäure-Feuerwehr“ kennt sich aus. Wir geben Ihnen die richtigen Antworten auf Ihre Fragen:

Was tue ich als Erstes?

Sobald Ihnen im Auto, in der Wohnung oder in Ihrem Büro/Geschäft der penetrante Gestank von Erbrochenem oder ranziger Butter entgegen schlägt,

  1. Wenden Sie sich direkt an unsere Hotline. Wir helfen gezielt weiter.
  2. Bitte versuchen Sie nicht selbst die Buttersäure wegzuwaschen oder Hausmittel anzuwenden. Das kann gesundheitsschädlich sein und verschimmert oft die Lage. Die einzige sinnvolle Soforthilfe-Maßnahme: unser Erste-Hilfe-Set bei Buttersäure-Attacken.
  3. Bei Buttersäure im Auto – sofort aussteigen und nicht weiterfahren! Es besteht die akute Gefahr, dass Ihnen schlecht wird oder Sie gar während der Fahrt ohnmächtig werden.
  4. Stellen Sie sicher, dass Sie keine Buttersäure an den Schuhen oder der Kleidung haben, sonst verteilen Sie die Säure weiter.
  5. Müssen Sie sich weiter in den Räumen aufhalten, sofort Fenster weit öffnen und für ausreichende Belüftung sorgen. So werden die schädlichen Ausdünstungen der Buttersäure abgeschwächt.
  6. Rufen Sie die Polizei an und zeigen Sie diese Straftat an!
  7. Wenn Sie den Dämpfen ausgesetzt waren, wenn Sie Brennen in den Atemwegen und Augen spüren, oder Ihnen schwindlig wird, suchen Sie einen Arzt auf!

Wie weiß ich, ob es wirklich Buttersäure ist?

Buttersäure ist nicht zu sehen, denn es ist eine klare, unsichtbare Flüssigkeit. Auf glatten Kunststoffflächen kann sie zu Verätzungen der Oberfläche führen. Aber Sie können sich auf Ihren Geruchssinn verlassen: Wenn es ohne sichtbaren Grund ekelerregend nach Erbrochenem oder alter, ranziger Butter stinkt, war Butansäure im Spiel.

Muss ich die Polizei anrufen?

Nachdem Sie die „Buttersäure-Feuerwehr“ angerufen haben, müssen Sie die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Denn durch die Attacke kann ein erheblicher Schaden entstehen. Die Versicherungen übernehmen diesen in den meisten Fällen, doch dazu muss er dokumentiert werden. Buttersäure-Anschläge werden von der Polizei als Sachbeschädigung bzw. Schwere Körperverletzung geahndet. Es stellt in jedem Fall einen Straftatbestand dar.

Gibt es etwas, dass ich selbst tun kann? (Erste-Hilfe-Set)

Wer bereits ein Erste-Hilfe-Set der „Buttersäure-Feuerwehr“ besitzt, findet darin die richtige Schutzkleidung und Mittel zur Sofort-Behandlung. Es dient zur Schadensbegrenzung und Gefahreneindämmung. In einigen wenigen Fällen gelingt es damit bereits Geruch und Säure zu neutralisieren. Meistens wird danach noch der Einsatz der Profis nötig. Da die „Buttersäure-Feuerwehr“ noch andere validierte Verfahren einsetzen kann, die vom Laien nicht durchzuführen sind.

Kann ich einfach warten, bis der von selbst Gestank verfliegt?

Je nach Material bleibt der Gestank von Buttersäure über Jahre wahrnehmbar. Für mindestens zwei Jahre sind Räume und Fahrzeuge nicht zu nutzen. Zudem besteht die Gefahr, dass man sich an den Geruch gewöhnt und dann seine Gesundheit durch die Säureausdünstungen gefährdet. In jedem Fall ist die restlose Beseitigung und Neutralisation durch unsere Fachkräfte zu empfehlen.

Ist es nicht besser die normale Feuerwehr anrufen?

Die Freiwillige Feuerwehr und Berufsfeuerwehr darf nur noch ausrücken, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist. Sollte die Feuerwehr aber doch bei Ihnen zum Einsatz kommen, tragen Sie als Verursacher/Betroffener die Kosten des Einsatzes. Mit Glück übernimmt das Ihre Versicherung, aber nicht in jedem Fall. Das kann also sehr teuer werden.

Und genauso wichtig: Viele Feuerwehrstationen sind nur wenig bis gar nicht für Buttersäurefälle ausgerüstet. Mit dem Spezialwissen der „Buttersäure-Feuerwehr“ sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Kann ich auch ein günstiges Mittel aus dem Internet kaufen?

Im Internet bieten diverse Anbieter ihre Dienste und Produkte an. Bei den Produkten handelt es sich meistens um starke chemische Duftstoffe, die den Buttersäuregeruch überlagern. Oft kommt Gestank wieder durch und es handelt sich dabei auch nicht um eine echt Neutralisation, bei der auch die Gesundheitsgefährdung beseitigt wird.

Außerdem warnen einige Anbieter, dass eine Geruchsbeseitigung nach kurzer Zeit schon nicht mehr zu beseitigen sei. Dabei handelt es sich lediglich eine Rückversicherung, falls die Mittel versagen.
Bei den Profis der „Buttersäure-Feuerwehr“ wird die Buttersäure völlig beseitigt und nachhältig neutralisiert.