Buttersäure im Gewerbeobjekt

Büros, Gaststätten, Geschäfte und auch Fassaden öffentlicher Einrichtungen sind häufige Ziele von Buttersäure-Attacken. Missgünstige Mitbewerber, erboste Kunde oder frühere Mitarbeiter wollen damit Frust und Ärger loswerden, ohne zu vielleicht zu wissen, wie schwerwiegend die Schäden sind. Und: dass sich um eine Straftat handelt. Als Besitzer oder Verantwortlicher müssen Sie sofort handeln. Denn nicht nur die Geruchsbelästigung macht die Nutzung der Räume unmöglich. Kunden und Mitarbeiter sind zudem hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt: neben Reizungen der Augen und Atemwege, sind Kopfschmerzen, Schwindel und Hautirritationen die Folgen. Mehr Informationen unter Buttersäure und Gesundheitsgefahren “.


buttersaeure-gewerbeAls Eigentümer, Arbeitgeber und Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter sofort nach Hause zu schicken. Laut den Bestimmungen für „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ der Berufsgenossenschaft machen Sie sich strafbar, wenn die Buttersäure nicht restlos entfernt wird und damit ein Risiko für die Mitarbeiter darstellt. Außerdem droht die Schließung Ihres Betriebes für Wochen und ein Bußgeld. Da Buttersäure entsprechend der EU-Verordnung (EG 1272) zu den Gefahrstoffen zählt, sollte Sie also sofort professionelle Hilfe anfordern. Die „Buttersäure-Feuerwehr“ besitzt Schutzausrüstungen, erprobte Reinigungsmitteln und -techniken und das entsprechende Fachwissen. Wir helfen Ihnen, das Objekt schnell und kostengünstig von den Spuren und Gefahren der Buttersäure zu befreiten und damit den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten.